Familienrechtspsychologische Gutachten erstellen wir nur im Auftrag von Amtsgerichten. Aufträge für Privatgutachten nehmen wir grundsätzlich nicht entgegen. Da wir in Köln tätig sind, nehmen wir insbesondere Aufträge aus Köln und Umgebung an.
Als Familienrechtspsychologische Sachverständige können wir Fragestellungen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung bzw. Erziehungsfähigkeit beantworten.
Bei der Gutachtenerstellung orientieren wir uns an den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) (2017) sowie den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2019).
Meine erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge in Psychologie (B. Sc.) und Rechtspsychologie (M. Sc.), bei dem ich mich auf die Familienrechtspsychologische Begutachtung spezialisierte, bilden die Grundlage meiner Arbeit als Sachverständige für Familienrechtspsychologische Fragestellungen.
Neben meiner Erfahrung durch Praktika und die Mitarbeit in zwei verschiedenen Sachverständigenpraxen, ist es mir wichtig, mein Fachwissen ständig weiterzuentwickeln und auf einem aktuellen Stand zu halten. So absolviere ich zahlreiche Fort- und Weiterbildungen. Hierzu greife ich u. a. auf die Angebote der Deutschen Psychologen Akademie sowie des Kompetenzzentrums für Gutachten Recht - Psychologie - Medizin zurück. Außerdem nutze ich verschiedene Möglichkeiten zur Intervision und Supervision und bin Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung als familienpsychologische Beraterin in eigener Praxis, als psychosoziale Beraterin im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie meiner Weiterbildungen in Systemischer Beratung und Lösungsfokussierter Beratung nehme ich auch Aufträge entgegen, bei denen es um das "Hinwirken auf Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten" (§163 FamFG) bzw. eine "Lösungsorientierte Begutachtung" geht.
Besondere Kenntnisse weise ich durch meine Berufserfahrung in folgenden Bereichen auf:
Die Bearbeitungszeit für ein Familienrechtspsychologisches Gutachten beträgt bei mir aktuell in der Regel 3 Monate nach dem Eingang des Auftrages (Stand Juni 2024).
Meine beruflichen Qualifikationen:
Najet Momper (M. Sc. Rechtspsychologie; Systemische Beraterin):
Telefon: 0176 5799 5505
Fax: 0221 82829977
E-Mail: momper@familienpsychologie-praxis.de
Anschrift:
Postfach 750105
50753 Köln
In meinem Psychologiestudium (M. Sc.) lernte ich bereits die Grundlagen der Familienrechtspsychologischen Begutachtung kennen. Diese Kenntnisse konnte ich inzwischen durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich erweitern. Damit meine Sachverständigengutachten stets auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse basieren, absolviere ich auch weiterhin Fort- und Weiterbildungsangebote, z. B. bei der Deutschen Psychologen Akademie. Ebenso sind Intervision und Supervision unverzichtbare Säulen meiner Arbeit.
Zudem verfüge ich durch meine langjährige Tätigkeit als psychosoziale Beraterin im Bereich häuslicher Gewalt über Fachkenntnisse zu dysfunktionalen Familienstrukturen, Gewalt in der Partnerschaft und derer möglichen Folgen auf das Kindeswohl.
Auch "Lösungsorientierte Begutachtungen" bzw. Aufträge zum "Hinwirken auf Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten" (§ 163 FamFG) bearbeite ich.
Die Bearbeitungszeit für ein Familienrechtspsychologisches Gutachten beträgt bei mir aktuell in der Regel 3 Monate nach dem Eingang des Auftrages (Stand Juni 2024).
Meine beruflichen Qualifikationen:
Thi-Hang Mai (Psychologie M. Sc.):
Telefon: 0221 1301 1764
E-Mail: sv.mai@hotmail.com
©Najet Momper 2024. Alle Rechte vorbehalten.
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